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Asbestsanierung
Spritzasbestanwendungen sind in der Schweiz für Brandschutz, Schallschutz oder als Wärmedämmung bis Ende der 70er Jahre appliziert worden. In vielen vor 1990 erstellten Gebäuden sind heute noch andere asbesthaltige Materialien verbaut. Spätestens vor Umbauarbeiten müssen gesundheitsgefährdende Stoffe ermittelt und asbesthaltige Materialien gemäss bewilligtem Sanierungskonzept fachgerecht entfernt werden.
Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich, UGZ, führt einen Kataster der Bauten mit Spritzasbest und anderen schwachgebundenen asbesthaltigen Materialien, soweit diese gemeldet wurden. Zum Schutz der Bevölkerung kontrolliert der UGZ periodisch teilsanierte Gebäude mit Spritzasbest und veranlasst Raumluftmessungen. Auch in vielen weiteren im Asbestkataster nicht aufgelisteten und vor 1990 erstellten Gebäuden sind heute noch schwach- und/oder festgebundene asbesthaltige Materialien verbaut. Sofern sie nicht beschädigt sind und nicht mechanisch bearbeitet werden, besteht in der Regel keine Gefahr der Raumluftkontamination durch lungengängige Asbestfasern. Gebäudevoruntersuchungen zur Ermittlung gesundheitsgefährdender Stoffe empfehlen wir spätestens vor Umbauvorhaben in Auftrag zu geben.
Vor Reparatur- oder Umbauarbeiten sind schwachgebundene asbesthaltige Materialien durch von der Suva geprüfte Asbestsanierungsfirmen zu entfernen. Vorgängig muss beim UGZ das Sanierungskonzept zur Genehmigung eingereicht werden. Die Sanierung wird vom UGZ überwacht.
Im Merkblatt "Schadstoffe in Bauten" finden Sie, neben einer Übersicht über mögliche schadstoffhaltige Baumaterialien, Links auf Listen der SUVA mit anerkannten Sanierungsfirmen und Laboratorien für Probenahmen /Analysen sowie Links auf Informationsmaterial des BAG und BAFU.

