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Gebäudevoruntersuchung

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EKAS-Richtlinie Nr. 6503  "Asbest", Ausgabe 2008  EKAS = Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit


Abklärung Asbest in Bauten

In Bauten mit Baujahr vor 1990 können noch asbesthaltige Baumaterialien verbaut sein.
Zur Abklärung eignen sich zwei Verfahren:

  • Öffentliche und private professionelle Bauherrschaften lassen oft Screenings durchführen; ein Schnellverfahren mit dem Zweck, eine direkt von asbesthaltigen Baumaterialien oder Installationen ausgehende Gefahr zu erkennen, zu kennzeichnen oder zu sanieren.
  • In teilsanierten Gebäuden muss im Umbaubereich eine detaillierte Gebäudevoruntersuchung durchgeführt werden. Hinter Verkleidungen wird nach versteckten Anwendungen gesucht. Materialien mit Verdacht auf Asbestgehalt werden analysiert.
Der UGZ empfiehlt auch in als totalsaniert geltenden Gebäuden sowie Industrie- und Dienstleistungsbauten Gebäudechecks durchführen zu lassen.


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