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Gebäudevoruntersuchung
Merkblatt zur Voruntersuchung
EKAS-Richtlinie Nr. 6503 "Asbest", Ausgabe 2008 EKAS = Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
Abklärung Asbest in Bauten
In Bauten mit Baujahr vor 1990 können noch asbesthaltige Baumaterialien verbaut sein.
Zur Abklärung eignen sich zwei Verfahren:
- Öffentliche und private professionelle Bauherrschaften lassen oft Screenings durchführen; ein Schnellverfahren mit dem Zweck, eine direkt von asbesthaltigen Baumaterialien oder Installationen ausgehende Gefahr zu erkennen, zu kennzeichnen oder zu sanieren.
- In teilsanierten Gebäuden muss im Umbaubereich eine detaillierte Gebäudevoruntersuchung durchgeführt werden. Hinter Verkleidungen wird nach versteckten Anwendungen gesucht. Materialien mit Verdacht auf Asbestgehalt werden analysiert.

