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Messkonzept und Sanierungsfreigabe

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EKAS-Richtlinie Nr. 6503  "Asbest", Ausgabe 2008.  EKAS = Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit


Freigabe von Sanierungszonen

Je nach Asbestart und Anzahl bzw. Grösse der Sanierungszonen bestimmt der UGZ die erforderlichen Kontroll-, Zonenfrei- und Schlussmessungen. In einem Messkonzept werden Anzahl und Standorte vorgesehener Messungen festgelegt.

Bevor eine Sanierungszone abgebaut werden kann, muss eine visuelle Abnahme (Sichtprüfung) stattfinden, um sicherzustellen, dass die Asbestvorkommen gemäss Sanierungskonzept entfernt und keine Asbestrückstände mehr vorhanden sind. Zonenfreimessungen dürfen erst nach erfolgter visueller Abnahme stattfinden. Als Vorlage dienen das Protokoll für die „Visuelle Abnahme (Sichtprüfung)“ und das „Messprotokoll (Aufnahme vor Ort)“.

Zonen dürfen erst nach Freigabe durch den UGZ abgebrochen werden. Schlussmessungen dokumentieren den erfolgreichen Sanierungsabschluss, Pläne und Messbericht werden im Asbestkataster der Stadt Zürich archiviert.

Ziel jeder Asbestsanierung ist, asbesthaltige Materialien zu entfernen und damit jegliches Freisetzungspotential von Asbestfasern zu beseitigen.
Für alle Arbeitsplätze, an denen nicht mit asbesthaltigen Materialien gearbeitet werden muss, ist das Minimierungsgebot erfüllt, wenn Asbest-Luftmessungen Werte von 1000 LAF/m3 nicht überschreiten. Zum Schutz der Allgemeinbevölkerung empfiehlt das BAG, langfristig Messresultate unterhalb der Nachweisgrenze anzustreben.

Unterschiedliche Asbest-Luftmessungen:

  • Messung zur Bestandsaufnahme nach Beschädigung asbesthaltiger Materialien zur Einstufung der Dringlichkeit einer Sanierung
  • Zonenfreimessungen für die Genehmigung des Zonenrückbaus.
  • Kontrollmessungen stichprobenartig ausserhalb der Zone wenn Gebäude bewohnt oder in Betrieb sind; zur Überprüfung des gewählten Verfahrens.
  • Schlussmessungen nach Abschluss aller Asbestsanierungsarbeiten.
  • Periodische Kontrollmessungen in teilsanierten Gebäuden mit Spritzasbest.

Mit visueller Abnahme bestätigt die Messfirma, dass im sanierten Bereich keine Asbestreste mehr vorhanden sind.


Schadstoffgutachten

Nach der Sanierung muss das Schadstoffgutachten nachgeführt, bzw. Ausmass und Umfang der Sanierung zur Ablage im Asbestkataster dokumentiert werden.



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