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Sanierungskonzept

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EKAS-Richtlinie Nr. 6503  "Asbest", Ausgabe 2008.  EKAS = Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

Die Sanierung von Spritzasbest, asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen sowie Leichtbauplatten und schwachgebundenem Asbest ist meldepflichtig.


Verfahren bei Asbestverdacht

Die Sanierungsfirma beschreibt das gewählte Sanierungsverfahren nach EKAS 6503, Zonengrösse, Etappen sowie den vorgesehenen Zeitplan. Mit Freigabe des Sanierungskonzeptes bestimmt der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich, UGZ, die vorgesehenen Begleit- und Kontrollmassnahmen.
Ein Messkonzept wird vereinbart.

Sobald bei Bauarbeiten der Verdacht auf asbesthaltige Materialien besteht, müssen diese unverzüglich unterbrochen und der UGZ informiert werden.

Bestätigt die Materialanalyse den Asbestverdacht, kann der Umbaubereich nur noch mit Personenschutzmassnahmen betreten werden und bleibt für Handwerkerinnen und Nutzerinnen bis nach der Asbestsanierung geschlossen.

Zur Sanierung von Asbestzementplatten hat die Suva in einem technischen Merkblatt vereinfachte Sanierungsmethoden publiziert. Anhand dieses Merkblattes können geschulte Fachleute (z.B. Dachdecker, Fassadenbauer, Schreiner) die Demontagearbeiten ausführen.


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