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Energiekonzept

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Bauten und Anlagen sind so zu projektieren und auszuführen, dass sie mit möglichst wenig Energieverbrauch genutzt werden können. Die Anforderungen guter Raumlufthygiene sind dabei zu berücksichtigen. (BBV I § 15).

Ein Energiekonzept zeigt im Überblick den Energiebedarf für den Betrieb und die Nutzung eines Gebäudes auf.  Detailliert  abgebildet wird der Energiebedarf für Raumwärme, Warmwassererwärmung, Gebäudetechnik ggf. Kälte, Beleuchtung und weitere Prozesse. Dies unter Berücksichtigung von Abwärmenutzung, interner Lasten und solarer Gewinne. Anlagen und Energieflüsse werden schematisch oder tabellarisch dargestellt. Ein Energiekonzept berücksichtigt den winterlichen wie auch den sommerlichen Wärmeschutz.

Ziel des Energiekonzeptes ist es, bei komplexen Neu- oder Umbauten mit einer ganzheitlichen Betrachtung der Energieflüsse die Energieeffizienz des Gebäudes im Jahresverlauf zu optimieren. Die benötigte Betriebsenergie soll minimiert werden unter Beachtung der Lüftungshygiene und Behaglichkeitsregeln.

Speziell bei Baugesuchen für den Grundausbau mit nachträglichen Mieterausbauten soll sichergestellt werden, dass die Baustruktur  mit den technischen Installationen und den Bedürfnissen späterer Nutzer/-innen bzw. deren Ausbauten aufeinander abgestimmt und energetisch optimiert sind. Sind die künftigen Mieter/-innen  noch nicht bekannt, soll von einer wahrscheinlichen Nutzung mit plausiblen energetischen Kennwerten ausgegangen werden. Allfällige Installationszonen sind bereits im Rohbau zu berücksichtigen.

Die Berechnung des Gesamtenergiebedarfs muss alle Energieverbrauchsdaten aus Gebäudehülle, Gebäudetechnik und allfälligen Prozessenergien, inklusive dem geschätzten Bedarf der Ausbauten späterer Mieter-/innen enthalten.


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