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Energienutzungs-Deklaration
Wärmedämmvorschriften der Baudirektion Kanton Zürich
Energienuzungsdeklaration
Die Energienutzungsdeklaration für geringfügige Umbauten kann eingereicht werden, wenn:
- keine Umnutzung mit Änderung der Raumtemperatur erfolgt
- die projektierten Baukosten höchstens Fr. 200’000.- betragen und
- gleichzeitig höchstens 30% des Gebäudeversicherungswertes betragen
- alle vom Umbau, von der Umnutzung betroffenen Bauteile die Einzelbauteilanforderungen erfüllen
Wenn nicht alle oben aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, ist der Einzelbauteil- oder Systemnachweis einzureichen.
Details unter:Wärmedämmvorschriften, Tabelle 5 auf Seite 7: U-Wert-Grenzwerte für Einzelbauteile, die von Umbauten oder Umnutzungen betroffen sind (W/m2K)
Informationen finden Sie auf der Homepage der Energiefachstelle Kanton Zürich: http://www.energie.zh.ch/
Für Fragen erreichen Sie uns am besten während der telefonischen Sprechstunde.

