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Energienutzungs-Deklaration

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Wärmedämmvorschriften der Baudirektion Kanton Zürich
Energienuzungsdeklaration

Die Energienutzungsdeklaration für geringfügige Umbauten kann eingereicht werden, wenn:

  • keine Umnutzung mit Änderung der Raumtemperatur erfolgt
  • die projektierten Baukosten höchstens Fr. 200’000.- betragen und
  • gleichzeitig höchstens 30% des Gebäudeversicherungswertes betragen
  • alle vom Umbau, von der Umnutzung betroffenen Bauteile die Einzelbauteilanforderungen erfüllen

Wenn nicht alle oben aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, ist der Einzelbauteil- oder Systemnachweis einzureichen.
Details unter:Wärmedämmvorschriften, Tabelle 5 auf Seite 7: U-Wert-Grenzwerte für Einzelbauteile, die von Umbauten oder Umnutzungen betroffen sind (W/m2K)

Informationen finden Sie auf der Homepage der Energiefachstelle Kanton Zürich: http://www.energie.zh.ch/
Für Fragen erreichen Sie uns am besten während der telefonischen Sprechstunde.


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Umwelt- und Gesundheitsschutz
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Baubewilligungsverfahren
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Postfach 3251
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Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50



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Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter:
Gesundes Bauen: Innenraumklima, Schadstoffe in Baumaterialien
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