Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Systemnachweis

Seite vorlesen

Wärmedämmvorschriften der Baudirektion Kanton Zürich



Der Systemnachweis ist grundsätzlich immer möglich.
Er muss aber angewandt werden, wenn nicht alle Anforderungen an den Einzelbauteilnachweis erfüllt sind. Insbesondere kann mit dem Systemnachweis von den Mindestanforderungen an einzelne Bauteile abgewichen werden.

In den Wärmedämmvorschriften der Baudirektion Kanton Zürich

  • Kapitel II. Neubauten Teil 1: Wärmedämmung der Gebäudehülle Abschnitt A. Systemanforderungen (Seite 2) und
  • Kapitel III. Umbauten und Umnutzungen Abschnitt E. Systemanforderungen (Seite 7) sind die Anforderungen definiert.

Eingaben und Baufreigabe

Bei Neubauten muss auch der Teil 2, Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien, berücksichtigt werden. Für Umbauten und Umnutzungen dürfen die Grenzwerte für Neubauten um maximal 40% überschritten werden.
Für den “energetischen und schalltechnischen Nachweis“ sind beim Systemnachweis die Formulare EN-ZH und EN-2b (allenfalls EN-1x), je im Doppel, mit Unterschrift und den aufgeführten Beilagen, mindestens vier Wochen vor der gewünschten Baufreigabe dem UGZ, Abteilung Energietechnik und Bauhygiene, einzureichen.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Baubewilligungsverfahren
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50



Gesundheitsschutz & Hygiene

Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter:
Gesundes Bauen: Innenraumklima, Schadstoffe in Baumaterialien
Arbeitssicherheit: Beratung, Kontrollen in Betrieben (ASA)

Mehr zum Thema

Amt für Baubewilligungen
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Elektrizität und Luft