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Wärmedämm-Vorschriften

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Wärmedämmvorschriften 2009 der Baudirektion Kanton Zürich

Für Bauentscheide ab Juli 2009 gelten die Wärmedämmvorschriften Ausgabe 2009. Ist der Bauentscheid vor Juli 2009 eröffnet worden, gelten die Wärmedämmvorschriften 2008. Mehr Informationen finden Sie unter Wärmedämmvorschriften 2008

In den Wärmedämmvorschriften, Ausgabe 2009, der Baudirektion Kanton Zürich sind die energetischen Anforderungen definiert für:
II. Neubauten: Mit Nutzungen, die gemäss SIA 380/1 “Thermische Energie im Hochbau“ auf 10°C oder höher beheizt werden, für:

  • Teil 1: Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Teil 2: Höchstanteil nichterneuerbarer Energien

III. Umbauten und Umnutzungen: Es wird unterschieden zwischen:

  • geringfügigen Umnutzungen und Umbauten
  • Umbauten und Umnutzungen

IV. Sommerlicher Wärmeschutz:
Der sommerliche Wärmeschutz von Gebäuden ist nachzuweisen. Die Anforderungen an den g-Wert des Sonnenschutzes sind entsprechend Stand der Technik einzuhalten. Wenn bei Räumen eine Kühlung notwendig oder erwünscht ist, sind zusätzlich Steuerung und Windfestigkeit des Sonnenschutzes gemäss Stand der Technik zu berücksichtigen.
V. Technische Ausrüstungen:
Wärmedämmung von neu erstellten Installationen inkl. Armaturen und Pumpen, wie Heizleitungen in unbeheizten Räumen, Warmwasserleitungen und Speicher.
VI. Gewächshäuser
VII. Kühlräume:
Kühl- und Tiefkühlräume, die auf weniger als 8°C gekühlt werden.
VIII. Technische Anforderungen bei verglasten Balkonen, Veranden und Vorbauten als Voraussetzung für die Ausnutzungsbefreiung.
Die Wärmedämmvorschriften der Baudirektion Kanton Zürich finden Sie auf der Homepage der kantonalen Energiefachstelle: www.energie.zh.ch
Für Bauten, die von der normalen Bau und Zonenordnung abweichen, wie Gestaltungspläne, Arealüberbauungen, Sonderbauvorschriften etc., gelten in der Stadt Zürich für den Heizwärmebedarf erhöhte Anforderungen.


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