Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Gastwirtschaften & Lebensmittelbetriebe

Seite vorlesen


Die Einrichtung oder Erweiterung von Gastwirtschafts- oder Lebensmittelbetrieben erfordert eine Baubewilligung. Genehmigungsstufen und erforderliche Projekteingaben sowie in der Planung zu berücksichtigende rechtliche Grundlagen sind hier zusammengestellt.
Für die Führung des Gastwirtschaftsbetriebes ist in der Regel gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) ein Patent erforderlich. Vor Eröffnung erfolgt eine bauliche Betriebsabnahme.


Bewilligungen und gesetzliche Grundlagen

Die Planungsgrundlagen sind für alle Betriebe gleich. Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen, das Lebensmittelgesetz (LMG), die Hygieneverordnung (HyV), für patentpflichtige Betriebe das Gastgewerbegesetz (GGG) und das Arbeitsgesetz (ArG) mit zugehörigen Ausführungsverordnungen sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Wichtig sind ein hindernisfreier Zugang zu den Räumlichkeiten sowie ein rollstuhlgängiger Sanitärraum gemäss Norm SIA 500:2009 bei Gastwirtschaften und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Raucherräume in Gastwirtschaften müssen zudem den Eidg. und kantonalen Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen (BGSP, PRSV. § 22 GGG) entsprechen.

In allen Lebensmittelbetrieben, wie auch Lebensmittelgeschäften finden regelmässige Kontrollen durch das Lebensmittelinspektorat statt.


Genehmigungsstufen

Betriebsart
Baueingabe
Projekteingabe
Projekteingabe
Abnahmen
Gastwirtschaften werden nach Betriebsart unterschieden. Restaurants, Bars, Clubs, welche öffentlich zugänglich sind und Speisen / Getränke anbieten.
Baugesuch
Innenausbau-Projekt Gastronomie / Genehmigung
Lüftungsprojekt
/ Genehmigung
Betriebs-Abnahmen Gastronomie und Lüftung;

regelmässige Betriebskontrollen: Einhalten Lebensmittel-hygiene sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Kinderkrippen &
Horte
, wenn Speisen gekocht oder ausgegeben werden.
Baugesuch
Innenausbau-Beratung
Lüftungsprojekt
/ Genehmigung
Lüftungsabnahme;

regelmässige Betriebskontrollen: Einhalten Lebensmittel-hygiene sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Lebensmittel-
geschäfte

- ohne Sitz-/Stehplätze
- offene oder verpackte Waren.
Baugesuch
Innenausbau-Beratung
Lüftungsprojekt
/ Genehmigung
Lüftungsabnahme;

regelmässige Betriebskontrollen: Einhalten Lebensmittel-hygiene sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Weitere Kontakte


Daniela Ludwig Amato
Tel. 044 412 46 67
Kreis 1

Piotr Milert
Tel. 044 412 50 83
Kreis 2, 5

Andreas Hunkeler
Tel. 044 412 46 73
Kreis 3, 9, 10

Ildiko Kägi
Tel. 044 412 28 59
Kreis 4, 8, 12

Marcel Hofer
Tel. 044 412 50 51
Kreis 6, 7, 11


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Baubewilligungsverfahren
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50



Aktuell

Ab 1. Mai 2010 gelten für Raucherräume (Fumoirs) in Gastwirtschaftsbetrieben die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen (keine Übergangsfristen)

Raucherräume

Gesundheitsschutz & Hygiene

Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter:
Gesundes Bauen: Innenraumklima, Schadstoffe in Baumaterialien
Arbeitssicherheit: Beratung, Kontrollen in Betrieben (ASA)

Mehr zum Thema

Amt für Baubewilligungen
Leitfaden Gastwirtschaftsbetriebe, Kant. Drucksachen- und Materialzentrale, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, Tel. 043 259 99 99, Fax: 043 259 99 98, info"at"kdmz.zh.ch
Lebensmittelinspektorat Stadt Zürich
Stadtpolizei Zürich: Gastwirtschaften/Patent