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Gastwirtschaften & Lebensmittelbetriebe
Die Einrichtung oder Erweiterung von Gastwirtschafts- oder Lebensmittelbetrieben erfordert eine Baubewilligung. Genehmigungsstufen und erforderliche Projekteingaben sowie in der Planung zu berücksichtigende rechtliche Grundlagen sind hier zusammengestellt.
Für die Führung des Gastwirtschaftsbetriebes ist in der Regel gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) ein Patent erforderlich. Vor Eröffnung erfolgt eine bauliche Betriebsabnahme.
Bewilligungen und gesetzliche Grundlagen
Die Planungsgrundlagen sind für alle Betriebe gleich. Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen, das Lebensmittelgesetz (LMG), die Hygieneverordnung (HyV), für patentpflichtige Betriebe das Gastgewerbegesetz (GGG) und das Arbeitsgesetz (ArG) mit zugehörigen Ausführungsverordnungen sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Wichtig sind ein hindernisfreier Zugang zu den Räumlichkeiten sowie ein rollstuhlgängiger Sanitärraum gemäss Norm SIA 500:2009 bei Gastwirtschaften und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Raucherräume in Gastwirtschaften müssen zudem den Eidg. und kantonalen Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen (BGSP, PRSV. § 22 GGG) entsprechen.
In allen Lebensmittelbetrieben, wie auch Lebensmittelgeschäften finden regelmässige Kontrollen durch das Lebensmittelinspektorat statt.
Genehmigungsstufen
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Betriebsart
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Baueingabe
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Projekteingabe
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Projekteingabe
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Abnahmen
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Gastwirtschaften werden nach Betriebsart
unterschieden. Restaurants, Bars, Clubs, welche öffentlich
zugänglich sind und Speisen / Getränke anbieten.
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Baugesuch
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Innenausbau-Projekt Gastronomie /
Genehmigung
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Lüftungsprojekt
/ Genehmigung
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Betriebs-Abnahmen Gastronomie und
Lüftung;
regelmässige Betriebskontrollen: Einhalten Lebensmittel-hygiene sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
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Kinderkrippen &
Horte, wenn Speisen gekocht oder ausgegeben werden. |
Baugesuch
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Innenausbau-Beratung
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Lüftungsprojekt
/ Genehmigung
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Lüftungsabnahme;
regelmässige Betriebskontrollen: Einhalten Lebensmittel-hygiene sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
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Lebensmittel-
geschäfte - ohne Sitz-/Stehplätze - offene oder verpackte Waren. |
Baugesuch
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Innenausbau-Beratung
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Lüftungsprojekt
/ Genehmigung |
Lüftungsabnahme;
regelmässige Betriebskontrollen: Einhalten Lebensmittel-hygiene sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
Weitere Kontakte
Daniela Ludwig Amato
Tel. 044 412 46 67
Kreis 1
Piotr Milert
Tel. 044 412 50 83
Kreis 2, 5
Andreas Hunkeler
Tel. 044 412 46 73
Kreis 3, 9, 10
Ildiko Kägi
Tel. 044 412 28 59
Kreis 4, 8, 12
Marcel Hofer
Tel. 044 412 50 51
Kreis 6, 7, 11

