Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Ausführungsbestimmungen
Planungsgrundlagen
Hindernisfreier Zugang bedeutet:
- Schwellenloser Zugang und Rampen mit max. 6% Steigung
- Mindestmasse für Sanitärräume und Aufzüge
- Ausreichende Durchgangsbreiten in Korridoren, Türöffnungen und Bewegungsflächen
- Erreichbarkeit von Bedienelementen und Einrichtungen, Nutzräumen
- Rollstuhlgerechte Parkplätze in Einstellhallen und bei BesucherparkplätzenI
Ausführlich beschrieben sind die Anforderungen in der Norm SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten, und der Richtlinie Wohnungsbau – hindernisfrei und anpassbar (ISBN-Nr. 3-908183-03-0), Ausgabe 1992 mit Überarbeitung 2009. Der Ordner hindernisfrei-bauen.ch der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen enthält zusätzliche Richtlinien und Empfehlungen für Bauten mit Publikum, Sonderbauten sowie für Strassen-Wege-Plätze.
Im Merkblatt "Rollstuhlgängige Toilette" finden Sie alle Raum- und Detailmasse für hindernisfreie Sanitärräume in öffentlichen Dienstleistungs- und Bürobauten. Alles über Rollstuhlgängige Toiletten
Im Merkblatt "Hindernisfreie Aufzüge" finden Sie die Kabineninnenmasse sowie weitere Anforderungen an hindernisfreie Aufzüge für Wohnbauten und öffentliche Dienstleistungs- sowie Bürobauten.

