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Ausführungsbestimmungen

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Hindernisfreier Zugang bedeutet:

  • Schwellenloser Zugang und Rampen mit max. 6% Steigung
  • Mindestmasse für Sanitärräume und Aufzüge
  • Ausreichende Durchgangsbreiten in Korridoren, Türöffnungen und Bewegungsflächen
  • Erreichbarkeit von Bedienelementen und Einrichtungen, Nutzräumen
  • Rollstuhlgerechte Parkplätze in Einstellhallen und bei BesucherparkplätzenI

Ausführlich beschrieben sind die Anforderungen in der Norm SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten, und der Richtlinie Wohnungsbauhindernisfrei und anpassbar (ISBN-Nr. 3-908183-03-0), Ausgabe 1992 mit Überarbeitung 2009. Der Ordner hindernisfrei-bauen.ch der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen enthält zusätzliche Richtlinien und Empfehlungen für Bauten mit Publikum, Sonderbauten sowie für Strassen-Wege-Plätze.

Im Merkblatt "Rollstuhlgängige Toilette" finden Sie alle Raum- und Detailmasse für hindernisfreie Sanitärräume in öffentlichen Dienstleistungs- und Bürobauten. Alles über Rollstuhlgängige Toiletten

Im Merkblatt "Hindernisfreie Aufzüge" finden Sie die Kabineninnenmasse sowie weitere Anforderungen an hindernisfreie Aufzüge für Wohnbauten und öffentliche Dienstleistungs- sowie Bürobauten.


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Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

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Postfach 3251
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Telefon 044 412 20 86
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Gesundes Bauen: Innenraumklima, Schadstoffe in Baumaterialien
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