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Lüftungen in Einstellhallen
Anforderungen
Die Belüftung von Autoeinstellhallen muss den Anforderungen genügen, die in der BBV I, in deren Anhang (Ziff. 2.31) sowie in der SWKI-Richtlinie 96-1 "Lüftungsanlagen für Fahrzeugeinstellhallen" genannt sind. Zwei Belüftungssysteme mit unterschiedlicher Bewilligungspraxis können ausgeführt werden:
- Einstellhallen mit natürlicher Belüftung
- Einstellhallen mit mechanischer Belüftung
Hinweis: Eine Garage befindet sich immer ausserhalb des wärmegedämmten Gebäudebereichs. Normalerweise herrscht in der Garage praktisch Aussenklima. Die Wärmedämmung der Trennbauteile zum restlichen Gebäude soll die Aussenluftanforderung erfüllen.
Einstellhallen mit natürlicher Belüftung
Das Konzept, die Grösse und Lage der Luftschächte müssen vor Baubeginn geklärt werden. Unterlagen können auf der Homepage des Kantons Zürich bezogen werden. Querschnitte, Grösse und Lage der Nachströmöffnungen sind mit dem Baugesuch einzureichen und genehmigen zu lassen. Die dazu gehörenden Formulare sind beizulegen:
BFE-Merkblatt Einstellhalle natürllich belüften Formular Einstellhallen natürlich belüften
Die Pläne müssen folgende Informationen / Unterlagen enthalten:
- Anzahl der Parkplätze
- Nutzung der Parkplätze (Wohnungen, Büro, Kurzparking usw.)
- geografische Lage der Schächte inkl. der darüber liegenden Baukörper
- Konzept der Laub- und Schneefreihaltung der Schächte
- freie Querschnitte der Öffnungen, Wetterschutzgitter
- allfällige Standorte der CO-Messanlage, Messfühler und den Warnleuchten
Mechanische Belüftung von Einstellhallen
Das Projekt kann als Lüftungsprojekt nach dem Baugesuch eingereicht werden. Empfehlenswert ist es, die Steigzonen und den Standort der Fortluft (Abluft) bereits bei der Bauangabe mit dem Haustechnikplaner festzulegen. Der Standort der Garagenabluft muss entsprechend dem Merkblatt des BUWAL "Mindesthöhen von Kaminen" festgelegt werden.
Die Beurteilung des Projekts erfolgt entsprechend der
SWKI 96/1. Mechanische Belüftung von Einstellhallen:
Spätestens 4 Wochen vor Baubeginn sind dem UGZ das Formular EN-4 „Lüftungstechnische Anlagen“ sowie „Lüftungstechnische Anlagen für Fahrzeugeinstellhallen“, unterschrieben von der ProjektverfasserIn, zusammen mit einem Prinzipschema zur Genehmigung einzureichen.
- Eigentümeradresse, Gebäudeadresse, Rechnungsadresse, Zustelladresse
- Formular EN-4 "Lüftungstechnische Anlagen" vom AWEL, Abteilung Energie, unterschrieben von Bauherrschaft und Projektverfasserin
- Katasterkopie oder Umgebungsplan mit eingezeichneter Aussenluftfassung und eingezeichnetem Fortluftaustritt. Die Aussenluftfassungen und Fortluftaustritte sind mit den Volumenströmen und den dazugehörigen Anlagen zu bezeichnen.
- Grundrissplan 1:20 / 1:50 / 1:100, farbig mit eingezeichneten Luftgeschwindigkeiten, Volumenströmen, Aussenluftfassungen und Fortluftaustritten usw. (Ausführungsplan). Standort und Grösse allfälliger Nachströmungen. Allfällige Standorte der CO-Messanlage, Messfühler und der Warnleuchten.
- Detailliertes Prinzipschema mit eingetragenen Regelkomponenten, Zonenschaltungen und Temperaturen
- Berechnung der Luftmengen gemäss SWKI 96/1
- Berechnung des Jahresnutzungsgrades der Wärmerückgewinnung (WRG) oder des WRG Temperatur-Änderungsgrades.
- Technische Daten (Apparateblätter) und Skizzen der Lüftungsgeräte (Monobloc)
- Schallangaben der Anlage, nächster massgebender Immissionsort. Berechneter Schalldruck am nächsten Immissionsort. Messmethode
Planungshilfsmittel
- Baugesuchsformular Fahrzeugeinstellhallen- Lüftungstechnische Angaben
- BFE-Merkblatt Einstellhallen natürlich belüften
- Formular EN-4 „Lüftungstechnische Anlagen“ (Energienachweis)

