Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Lüftungen in Einstellhallen

Seite vorlesen

Anforderungen

Die Belüftung von Autoeinstellhallen muss den Anforderungen genügen, die in der BBV I, in deren Anhang (Ziff. 2.31) sowie in der SWKI-Richtlinie 96-1 "Lüftungsanlagen für Fahrzeugeinstellhallen" genannt sind. Zwei Belüftungssysteme mit unterschiedlicher Bewilligungspraxis können ausgeführt werden:

  • Einstellhallen mit natürlicher Belüftung
  • Einstellhallen mit mechanischer Belüftung
Innerhalb einer Garage sind die Systeme nicht mischbar.

Hinweis: Eine Garage befindet sich immer ausserhalb des wärmegedämmten Gebäudebereichs. Normalerweise herrscht in der Garage praktisch Aussenklima. Die Wärmedämmung der Trennbauteile zum restlichen Gebäude soll die Aussenluftanforderung erfüllen.


Einstellhallen mit natürlicher Belüftung

Das Konzept, die Grösse und Lage der Luftschächte müssen vor Baubeginn geklärt werden. Unterlagen können auf der Homepage des Kantons Zürich bezogen werden. Querschnitte, Grösse und Lage der Nachströmöffnungen  sind mit dem Baugesuch einzureichen und genehmigen zu lassen. Die dazu gehörenden Formulare sind beizulegen: 
BFE-Merkblatt Einstellhalle natürllich belüften Formular Einstellhallen natürlich belüften
Die Pläne müssen folgende Informationen / Unterlagen enthalten:

  • Anzahl der Parkplätze
  • Nutzung der Parkplätze (Wohnungen, Büro, Kurzparking usw.)
  • geografische Lage der Schächte inkl. der darüber liegenden Baukörper
  • Konzept der Laub- und Schneefreihaltung der Schächte
  • freie Querschnitte der Öffnungen, Wetterschutzgitter
  • allfällige Standorte der CO-Messanlage, Messfühler und den Warnleuchten

Mechanische Belüftung von Einstellhallen

Das Projekt kann als Lüftungsprojekt nach dem Baugesuch eingereicht werden. Empfehlenswert ist es, die Steigzonen und den Standort der Fortluft (Abluft) bereits bei der Bauangabe mit dem Haustechnikplaner festzulegen. Der Standort der Garagenabluft muss entsprechend dem Merkblatt des BUWAL "Mindesthöhen von Kaminen" festgelegt werden.

Die Beurteilung des Projekts erfolgt entsprechend der
SWKI 96/1. Mechanische Belüftung von Einstellhallen:
Spätestens 4 Wochen vor Baubeginn sind dem UGZ das Formular EN-4 „Lüftungstechnische Anlagen“ sowie „Lüftungstechnische Anlagen für Fahrzeugeinstellhallen“, unterschrieben von der ProjektverfasserIn, zusammen mit einem Prinzipschema zur Genehmigung einzureichen.

  • Eigentümeradresse, Gebäudeadresse, Rechnungsadresse, Zustelladresse 
  • Formular EN-4 "Lüftungstechnische Anlagen" vom AWEL, Abteilung Energie, unterschrieben von Bauherrschaft und Projektverfasserin
  • Katasterkopie oder Umgebungsplan mit eingezeichneter Aussenluftfassung und eingezeichnetem Fortluftaustritt. Die Aussenluftfassungen und Fortluftaustritte sind mit den Volumenströmen und den dazugehörigen Anlagen zu bezeichnen.
  • Grundrissplan 1:20 / 1:50 / 1:100, farbig mit eingezeichneten Luftgeschwindigkeiten, Volumenströmen, Aussenluftfassungen und Fortluftaustritten usw. (Ausführungsplan). Standort und Grösse allfälliger Nachströmungen. Allfällige Standorte der CO-Messanlage, Messfühler und der Warnleuchten. 
  • Detailliertes Prinzipschema mit eingetragenen Regelkomponenten, Zonenschaltungen und Temperaturen 
  • Berechnung der Luftmengen gemäss SWKI 96/1 
  • Berechnung des Jahresnutzungsgrades der Wärmerückgewinnung (WRG) oder des WRG Temperatur-Änderungsgrades.
  • Technische Daten (Apparateblätter) und Skizzen der Lüftungsgeräte (Monobloc)
  • Schallangaben der Anlage, nächster massgebender Immissionsort. Berechneter Schalldruck am nächsten Immissionsort. Messmethode

nach oben

Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Baubewilligungsverfahren
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50



Gesundheitschutz & Hygiene

Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter Gesundes Bauen:
bei Beratung:
Innen-/Aussenraumhygiene
bei Innenraumklima: Raumluftfeuchtigkeit