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Personal-Toiletten
Planungsgrundlagen
Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen, das Arbeitsgesetz (ArG) mit zugehörigen Ausführungsverordnungen und das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Weiter kommen auch das Lebensmittelgesetz (LMG) und die Hygieneverordnung (HyV) zur Anwendung.
Die Toiletten für Arbeitnehmende sind so zu platzieren, dass das Gebäude nicht verlassen werden muss und die Entfernung vom Arbeitsplatz nicht mehr als 100 m oder eine Geschosshöhe beträgt.
Toiletten und Pissoire sind von Arbeitsräumen und Aufenthaltsbereichen immer durch einen Vorraum zu trennen; sie sind von den Garderoben durch Wände vollständig abzutrennen und sollen nicht über Garderoben zugänglich sein.
Personaltoiletten z.B. im Gastgewerbe, in Warenhäusern, Bahnhöfen, Spitälern, Fitnessstudios, Arztpraxen oder Tankstellen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein oder von Klienten benutzt werden.
Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe (Produktion, Handel und Verkauf) müssen über eigene Toilettenanlagen verfügen.
Geschlechtergetrennte Anlagen sind ab 6 Arbeitnehmenden erforderlich.
Generell sind die WC-Anlagen mit separaten Vorplätzen auszustatten, wenn sie gegen Arbeitsplätze oder Aufenthaltsbereiche öffnen, oder wenn in den angrenzenden Bereichen mit Lebensmitteln umgegangen wird (u.a. Verarbeitung, Lager, Transport offener Lebensmittel) zwingend mit raumhohen Abtrennungen.
Im Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG werden rollstuhlgängige Sanitärräume verlangt.
Anzahl Sanitärbereiche für Arbeitnehmende
| Anzahl Arbeitnehmende | Frauen | Männer |
|---|---|---|
| 6 bis 10 |
1 Toilette
|
1 Toilette und 1
Pissoir
|
| bis 50 |
1 Toilette pro 10
Frauen
|
1 Toilette und 1 Pissoir
pro 15 Männer |
| bis 100 |
1 Toilette pro 12
Frauen
|
1 Toilette und 1 Pissoir
pro 20 Männer |
| über 100 |
1 Toilette pro 15
Frauen
|
1 Toilette und 1 Pissoir
pro 25 Männer |
Skizzen Toilettenanlagen und Vorräume
Öffnen Toilettenanlagen gegen Arbeitsplätze oder Aufenthaltsbereiche, ist ein Vorraum mit Waschgelegenheit zwingend erforderlich. Auf Vorräume kann verzichtet werden, wenn Toiletten von Korridoren oder Treppenhäusern aus zugänglich sind. Ein raumhoher Abschluss (gegen Vorraum und Korridor) ist nötig, wenn Toilettenanlagen gegen Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (Verarbeitung, Lager, Transport).
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Toilettenanlagen/Vorräume
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Toiletten/Garderoben in Lebensmittelbetrieben
Abschlüsse Vorräume raumhoch erforderlich.
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Toilettenanlagen in Lebensmittelbetrieben, optimierte Anordnung
Abschlüsse Vorräume raumhoch erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
- Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3)
- Planungs- und Baugesetz (PBG)
- Besondere Bauverordnung l (BBV I)
- Hygieneverordnung (HyV)
- Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, SIA 500: 2009, Hindernisfreie Bauten
- Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich
- Leitfaden für die Erstellung und Einrichtung von Gastwirtschaftsbetrieben im Kanton Zürich
- Vereinigung Schweiz. Sanitär- und Heizungsfachleute (VSSH), SI-Handbuch

