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Plangenehmigung/ Planbegutachtung

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Bauvorhaben in industriellen Bauten erfordern im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren; bei nichtindustriellen Betrieben und allen Bauten, in denen Arbeitsplätze erstellt werden, kommt das Planbegutachtungsverfahren zur Anwendung. Generell zu beachtende bauliche und betriebliche Vorschriften sind im Überblick in der Standard-Planbegutachtung zusammengestellt.


Planbegutachtung/Plangenehmigungsverfahren

Bereits während der Planungsphase wird die Einhaltung baulicher Vorschriften über Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit überprüft.

 Die "Standard-Planbegutachtung für Bauten mit Dienstleistungsbetrieben" ohne besondere Gefährdungen zeigt Ihnen im Überblick, welche baulichen und betrieblichen Vorschriften bei Bauvorhaben zu beachten sind. Sie ist nach Themenbereichen gegliedert und enthält  Links zu Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik im Bereich des Arbeitnehmerschutzes.Standard-Planbegutachtung für Bauten mit Dienstleistungsbetrieben

Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV3, ArGV4) und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) müssen eingehalten werden. Ausnahmebewilligungen sind nur zulässig, wenn die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen unverhältnismässig wäre und dargelegt werden kann, dass andere Massnahmen als in den Verordnungen vorgeschrieben, ebenso wirksam sind.

Seit 1. Mai 2010 gelten die eidgenössischen Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen (Bundesgesetz und Bundesverordnung zum Schutz vor Passivrauchen: BGSP und PRSV) für geschlossene Räume, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen . Rauchen ist nur in dicht abgetrennten Raucherräumen mit selbsttätig schliessenden Türen gestattet. In der Regel ist eine lufttechnische Anlage erforderlich mit Fortluftführung über Dach, um einen ausreichenden Luftwechsel zu erreichen. Ausführungsbestimmungen für lufttechnische Anlagen finden Sie im Merkblatt "Raucherräume".


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