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Gewerbebauten

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Planbegutachtungsverfahren

Das Planbegutachtungsverfahren ist Teil des Baubewilligungsverfahrens bei nichtindustriellen Betrieben (Gewerbe- und Dienstleistungsbauten) in denen Arbeitsplätze erstellt werden. Es erfüllt den gleichen Zweck wie die Plangenehmigung bei den industriellen Betrieben.

Das Plangenehmigungsverfahren will, dass die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Unfallverhütung bereits in der Planungsphase eines Betriebs und nicht erst nach Betriebsaufnahme erfüllt werden. Es handelt sich somit um ein äusserst wirksames Mittel für präventiven Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Ist nämlich ein Bau vollendet, so können nachträgliche Änderungen, die aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes geboten sind, in der Regel nur mit sehr grossem Arbeits- und Kostenaufwand vorgenommen werden.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Wegleitung, ArGV3
  • Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz, Wegleitungen, ArGV4
  • Verordnung über die Verhütung von Krankheiten und Berufsunfällen, Wegleitung, VUV


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