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Elektrosmog

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Anlagen zur Stromversorgung, Elektrogeräte sowie eine Vielzahl von Sendeanlagen für verschiedene Funkanwendungen erzeugen nichtionisierende Strahlung (NIS). Je nach Intensität kann dieser Elektrosmog die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Mit der NIS-Verordnung (NISV) will der Bundesrat die Bevölkerung vor solchen negativen Auswirkungen schützen.

Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich ist im Bereich Funkanwendungen für den Vollzug der NISV in der Stadt Zürich zuständig. Dabei befasst sich die „Fachstelle Lärmschutz und nichtionisierende Strahlung“ hauptsächlich mit der Kontrolle von geplanten und bestehenden Mobilfunk-Antennenanlagen.


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Umfassendes Portal zum Thema Elektrosmog

Informationen zu Standorten und zur Strahlenbelastung von Rundfunk- und Mobilfunksendeanlagen in der ganzen Schweiz

Informationen zu niederfrequenten (Bildschirme, elektrische Geräte) und hochfrequenten (Handys, Mikrowellengeräte) elektromagnetischen Feldern

Eine gemeinnützige Stiftung von Mobilfunkbranche, Bundesbehörden, Umweltverbänden und der ETH Zürich

Allgemein verständlich aufbereitete Informationen der Forschungsstiftung Mobilkommunikation zum gesamten Elektrosmogbereich


Weitere Informationen

Aktuell

NFP 57

Die Resultate des vierjährigen nationalen Forschungspro-gramms "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit"

NFP 57

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Nichtionisierende Strahlung

Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich

Direkt 044 412 28 42
Fax 044 270 94 53

Kontaktformular

Lageplan: Nichtionisierende Strahlung, Walchestrasse 31

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