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Sanierungsziel 2014

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Einwandiger, erdverlegter Tank - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Einwandiger, erdverlegter Tank

Sämtliche erdverlegten (im Boden verlegten) einwandigen Lagerbehälter für Wasser gefährdende Flüssigkeiten sind bis zum 31. Dezember 2014 nach dem Stand der Technik auf Doppelwandigkeit (Einbau einer Leckschutzauskleidung) umzurüsten oder ausser Betrieb zu setzen. Für Lagerbehälter, die nicht vorschriftgemäss erstellt wurden, nicht mehr funktions­tüchtig sind oder die Gewässer konkret gefährden, wird diese Frist nicht gewährt: die Umrüs­tung bzw. die Ausserbetriebset­zung hat unverzüglich zu erfolgen.


Warum müssen einwandige Tankanlagen oder doppelwandige Tankanlagen ohne Leckanzeigegerät angepasst werden?

Diese Art von Tankanlagen wurden zum grossen Teil in den frühen fünfziger und sechziger Jahren ins Erdreich eingelassen. Die Sicherheit von einwandigen Tankanlagen ist einerseits durch die Betriebsjahre und auch durch die teilweise fehlende Überwachung bei einem Leck nicht gewährleistet. Durchbrüche infolge von Korrosion oder Lochfrass sind nicht selten und bleiben oft unbemerkt. Dies führt zu Umweltschäden durch versickern von Heizöl in das Erdreich oder gar zu einer Verschmutzung des Grundwassers oder von Gewässern. Die Folgekosten für die umweltgerechte Entsorgung des kontaminierten Erdreiches sind meist hoch. Vermehrte Schadensfälle und die Sorge um die Umwelt haben den Bundesrat veranlasst die Gesetzgebung im Gewässerschutzbereich anzupassen.

Wir empfehlen den Besitzern dieser Tankanlagen sich rechtzeitig durch eine Fachfirma beraten zu lassen. Möglicherweise kann sich eine Sanierung lohnen, vielleicht drängt sich jedoch eine Ausserbetriebsetzung auf. Auch eine Umstellung auf Alternativenergie ist eine prüfenswerte Variante.


Sanierung: Frühzeitige Planung erwünscht

Rund 1’800 Tankanlagen müssen in der Stadt Zürich an die neuen Vorschriften angepasst werden. Für die Fachfirmen ist es nicht möglich, diese Sanierungen alle erst im Lauf des Jahres 2014 auszuführen. Planen Sie deshalb Ihre Anpassung frühzeitig.

Sanierungsziel

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Doppelwandige, erdverlegte Tankanlage

 

 

Einwandige Tankanlagen sind nach den Regeln der Technik auf Doppelwandigkeit mit Lecküberwachung zu sanieren oder ausser Betrieb zusetzen.


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Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Umwelt

Gewässerschutz
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 43 74
Telefon 044 412 43 29
Fax 044 363 78 50

Kreise 6,7,8,10,11,12
Bruno Müller, Fachstellenleiter
Telefon direkt 044 412 43 74

Kreise 1,2,3,4,5,9
Marcel Belleda, Leiter Stellvertreter
Telefon direkt 044 412 43 29



Rechtsgrundlagen

"Erdverlegte einwandige Lagerbehälter für Wasser gefährdende Flüssigkeiten, die vorschrifts­gemäss erstellt worden sind, funktionstüchtig sind und die Gewässer nicht konkret gefährden, können längstens bis zum 31. Dezem­ber 2014 weiterbetrieben wer­den."

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. Oktober 2006 der Gewässerschutzverordnungg (GSchV) vom 28. Oktober 1998
Gewässerschutzverordnung


Weitere rechtliche Grundlagen