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Fachfirmen

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Kontrolle durch eine Fachfirma

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Anlagen mit Wasser gefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur durch Fachpersonen erstellt, geändert, kontrolliert, befüllt, gewartet, entleert und ausser Betrieb gesetzt werden. Diese gewährleisten auf Grund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung, dass der Stand der Technik eingehalten werden kann.


Als fachkundig gelten Personen, welche selbständig, auf dauernden Erwerb ausgerichtet, organisiert und nach dem Stand der Technik folgende Arbeiten ausführen:

  • Erstellen, Ändern, Kontrollieren und Ausserbetriebsetzen von Tankanlagen.
  • Behebung von Mängeln
  • periodische Funktionskontrollen an apparativen Vorrichtungen.

Damit der Stand der Technik eingehalten wird, müssen diese Personen für die massgebliche Tätigkeit entsprechend ausgebildet, ausgerüstet und erfahren sein.

Eine Auswahl von Fachfirmen für Kontrollen und Sanierungen finden Sie unter citec-suisse oder in einem Branchentelefonbuch.


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Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Abteilung Umwelt

Gewässerschutz
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 43 74
Telefon 044 412 43 29
Fax 044 363 78 50

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Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage zu den Fachfirmen bildet Art. 22, Absatz 3 Gewässerschutzgesetz. Weitere rechtliche Grundlagen