Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Lärm

Seite vorlesen

Ein grosser Teil der Bevölkerung der Stadt Zürich fühlt sich von Lärm belästigt. Die grössten Lärmquellen sind der stetig wachsende Strassen-, Eisenbahn- und Flugverkehr. Für die Lebensqualität sind Ruhemomente und –orte sehr wichtig. Der Schutz vor übermässigem Lärm und das Bewahren von Ruheinseln und Ruhemomente sind daher immer wichtiger und wertvoller.

Mit der Lärmschutz-Verordnung (LSV) will der Bundesrat die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen von Lärm schützen. Der Fachbereich Lärmschutz im Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich ist für den Vollzug der LSV in der Stadt Zürich zuständig. Unsere Schwerpunkte sind

  • die Beurteilung von Baugesuchen
  • die Sanierung von Strassenlärm
  • die Bearbeitung von Klagen
  • Information und Beratung

Unerwünschter Schall

Lärm ist definitionsgemäss unerwünschter Schall. Sobald uns ein Geräusch stört, kann es als Lärm bezeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geräusch laut oder leise ist. Aus zuviel störendem Lärm können sich gesundheitliche Schäden entwickeln.

Lärmbelästigungen gibt es schon seit Jahrtausenden. Im 18. Jahrhundert strafte das preussische Landrecht lärmende Buben mit drastischen Strafen wie körperliche Züchtigung oder Zuchthaus. Im gleichen Zeitraum überlegten sich die Berner Stadträte, ob Hunden das Bellen verboten werden soll.



Weitere Informationen

Aktuell

Tempo30-Zone in Zürich

Strassenlärmsanierung durch Tempo 30

Die Stadt Zürich führt auf zahlreichen kommunalen Strassenabschnitten, die heute zu laut sind, Tempo 30 ein. Das ist ein weiterer Schritt zur Lärmsanierung, welche die Lärmschutzverordnung verlangt.

Strassenlärmsanierung durch Tempo 30

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Lärmschutz

Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich

Telefon 044 412 28 41
Fax 044 270 94 53

Lageplan: Lärmschutz, Walchestrasse 31

Plan vergrössern