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Industrie- und Gewerbelärm
Anders als bei Verkehrsanlagen (Strasse, Eisenbahn, Flughafen) besteht für Industrie- und Gewerbeanlagen keine gesetzliche Pflicht, die Lärmimmissionen anhand von Belastungskatastern zu dokumentieren. Bei bestehenden Anlagen können wir deshalb erst bei Verdacht auf Grenzwertüberschreitung oder aufgrund von Klagen tätig werden. Bei Neuanlagen stellen wir das Einhalten der lärmschutzrechtlichen Bestimmungen im Baubewilligungsverfahren sicher.
Zur Kategorie des Industrie- und Gewerbelärms gehören nicht nur die Immissionen eigentlicher Industrie- und Gewerbebetriebe, sondern auch die Geräusche von Klimaanlagen auf Bürogebäuden, Lüftungsgeräten oder Feuerungen von Wohnhäusern.

