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Musikveranstaltungen

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Zum Schutze des Publikums vor schädlichen Schalleinwirkungen bei Veranstaltungen gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 dB(A) im Stundenmittel. Unter bestimmten Auflagen sind auch lautere Anlässe erlaubt, wobei die Grenzwerte von 100 dB(A) im Stundenmittel und 125 dB(A) als Maximalpegel während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht überschritten werden dürfen. Veranstaltungen, die lauter als 93 dB(A) sind, unterliegen neu keiner Bewilligungspflicht mehr, sondern nur noch einer Meldepflicht.

Sämtliche Veranstaltungen über 93 dB(A), ob in Gebäuden oder im Freien, müssen der Stadtpolizei Zürich gemeldet werden.


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Weitere Informationen

Mehr zum Thema

Verordnung vom 28. Februar 2007 über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen.

Schall- und Laserverordnung

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Abteilung Umwelt

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