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Beratung

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Bei Fragen allgemeiner Art oder zu einem bestimmten Lärmproblem in der Stadt Zürich wenden Sie sich bitte an uns. 

Zu unserem Auftrag gehört auch der Vollzug der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV). In diesem Zusammenhang beantworten wir auch Fragen, die sich aus der Anwendung der SIA-Norm 181 (Schallschutz im Hochbau) ergeben.


Ansprechpersonen

Stefanie Rüttener-Ott

Fachbereichsleitung


Tel. 044 412 28 41

Kontaktformular

Oscar Fisler

Baubewilligungsverfahren Lärmschutz; Klagen; Messungen

 

Tel. 044 412 28 43

Kontaktformular

Martin Felder

Baubewilligungsverfahren Lärmschutz; Messungen; Strassenverkehrskataster

 

Tel. 044 412 28 44

Kontaktformular

Andreas Blötz

Bauakustik/Schallschutz im Hochbau (Norm SIA 181); Projekt- und Ausführungskontrolle; Fluglärm; Klagen; Messungen

Tel. 044 412 28 14

Kontaktformular

Eva Meyer

Strassenverkehrslärmschutz; Strassensanierungsprogramme

 

Tel. 044 412 27 93

Kontaktformular

Erich Zeller

Strassenverkehrslärmschutz; Strassensanierungsprogramme

 

Tel. 044 412 20 26

Kontaktformular

Andreas Klöser

Strassenverkehrslärmschutz; Strassensanierungsprogramme

 

Tel. 044 412 28 42

Kontaktformular

Marianne Naef

Strassenlärmkataster; Strassenverkehrslärmschutz; Strassensanierungsprogramme

 

Tel. 044 412 46 72

Kontaktformular

Angela Fürst-Lindblom

Strassenlärmkataster; Strassenverkehrslärmschutz; Strassensanierungsprogramme

 

Tel. 044 412 10 06

Kontaktformular


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Klagen

Wir behandeln jedes Jahr mehrere Dutzend Lärmklagen. Meistens ist die Ursache der Lärm von Gewerbebetrieben oder haustechnischen Anlagen (Klima, Lüftung, Feuerung).

Wir bemühen uns, Ihr Lärmproblem im Rahmen des öffentlichen Rechts zu lösen oder mindestens zu vermindern.
 
Lärmklagen im Zusammenhang mit Gastwirtschaften (z.B. Nachtruhestörung), Bauarbeiten, Musik, Lautsprechern, Missachten von Ruhezeiten (z.B. Gewerbebetriebe, Bauarbeiten), mobilen Geräten und Maschinen, Tieren, Veranstaltungen aller Art, etc. fallen in den Zuständigkeitsbereich der Stadtpolizei:

Stadtpolizei Zürich, Lärmbekämpfung


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Baubewilligungsverfahren: Aussenlärm

Im Baubewilligungsverfahren muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen des Lärmschutzrechts eingehalten sind.
Das Bauen von Wohn- oder Geschäftshäusern im Bereich lärmiger Verkehrsachsen oder auch anderer lärmiger Anlagen erfordert eine lärmschutzgerechte Planung. Ebenso müssen bei der Errichtung lärmerzeugender Anlagen die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen miteinbezogen werden.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei uns über die Lärmschutzrelevanz Ihres Bauvorhabens.


Baubewilligungsverfahren: Innenlärm

Die Bauherrschaft muss dafür sorgen, dass der Schallschutz den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht, insbesonders den Mindestanforderungen der SIA-Norm 181. Dies schreibt die eidgenössische Lärmschutzverordnung (LSV) vor. Um Mängel am fertigen Bau und Einschränkungen im Wohnkomfort zu verhindern, müssen Planungs- und Konstruktionsfehler frühzeitig erkannt werden. Bereits in der Phase der Baubewilligung wird die Bauherrschaft deshalb aufgefordert, den notwendigen Schallschutz nachzuweisen.



Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Lärmschutz

Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich

Telefon 044 412 28 41
Fax 044 270 94 53

Lageplan: Lärmschutz, Walchestrasse 31

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