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Südanflug

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Dasjenige Gebiet der Südanflugschneise, das innerhalb des Kreises 12 liegt, heisst "Südanflugschneise 12".

Der Stadtkreis 12 und die "Südanflugschneise 12"

Seit dem 30. Oktober 2003 gibt es die sogenannten Südanflüge. Damit sind die Anflüge auf den Flughafen Zürich von Süden her auf Piste 34 gemeint. Diese finden vor allem werktags von 6 bis 7 Uhr und an den Wochenenden von 6 bis 9 Uhr. Wenn jedoch die Sichtbedingungen für den Ostanflug (Piste 28) nicht erfüllt sind, wird auch von 20 bis 23 Uhr von Süden her angeflogen.

Vom Lärm der Südanflüge ist in der Stadt Zürich vor allem der Kreis 12 betroffen.


Wie viel Lärm erzeugen die Südanflüge im Kreis 12?

Die Messstation in Hirzenbach ist seit dem 22.10.2003 dauernd in Betrieb. Die Ermittlung reiner Fluglärmpegel wie Mittelungs- und Maximalpegel ist sehr aufwändig. Deshalb werden solche Detailauswertungen nur stichprobenweise durchgeführt. Die folgende Tabelle weist die bis dato ermittelten Fluglärmpegel für die Tagesbetriebsphase (6-22 h) und 2 Nachtbetriebsphasen (22-23, 23-24h) aus.


Der Fluglärm muss mit durchschnittlichen Lärmpegeln beurteilt werden

Die eidg. Lärmschutz-Verordnung (LSV) schreibt vor, dass der Lärm von Grossflugzeugen anhand jahresdurchschnittlicher Mittelungspegel zu beurteilen ist und dies ausschliesslich für einen 16-stündigen Tagesbetrieb (6-22 h) und drei einstündige Nachtbetriebsphasen (22-23, 23-24, 5-6 h).

Die für die Erhebung von rechtskonformen jahresdurchschnittlichen Mittelungspegeln notwendigen Ermittlungs- und Berechnungsverfahren sind dermassen komplex, dass sie vom UGZ nicht durchgeführt werden können. Die vom UGZ gemessenen 16- und 1-h-Mittelungspegel sind somit keine rechtsrelevanten Mittelungspegel, anhand derer der Fluglärm abschliessend beurteilt werden kann. Die Mittelungspegel sind lediglich Orientierungswerte über die Lärmbelastungen während der Messperioden. Die Pegel beziehen sich aber gleichwohl auf dieselben Tages- und Nachtbetriebsphasen, die die LSV vorschreibt.

Auch wenn die vom UGZ erhobenen Mittelungspegel keine LSV-relevanten Beurteilungsmasse darstellen, kann praktisch ausgeschlossen werden, dass durch die Südanflüge die Immissionsgrenzwerte (IGW) für reine Wohnnutzung überschritten werden (IGW 6-22 h: 60 dB, IGW 22-23 h: 55 dB, IGW 23-24 h: 50 dB).


Detaillierter Schallpegelverlauf während eines Tages bei der Messstation Hirzenbach

Der Schallpegelverlauf der Messstation Mattenhof am 16. Februar 2005 (Grafik) - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Der Schallpegelverlauf der Messstation Mattenhof am 16. Februar 2005

Die Südanflüge fanden von 6-7 Uhr, und wegen ungenügender Sichtbedingungen für den Ostanflug, auch von 21-24 Uhr statt. Der Schallpegelverlauf zeigt sämtliche Schallereignisse mit einem Pegel von mehr als 40 dB(A).

Der Mittelungspegel Leq (Gesamt 6-22 h) (orange) für die 16-stündige Tagesbetriebsphase von 6-22 Uhr betrug 51.7 dB(A); darin ist nebst dem Fluglärm auch der alltägliche Umgebungslärm, wie S-Bahnen, Trams, Glockengeläut etc., enthalten.

Die Südanflüge allein erzeugten folgende Mittelungspegel (rot):
6-7 Uhr:                                                   56.8 dB(A)
22-23 Uhr (=1. Nachtstunde):             53.1 dB(A)
23-24 Uhr (=2. Nachtstunde):             48.5 dB(A)
6-22 Uhr (=Tagesbetriebsphase):     47.8 dB(A);
die 36 Landungen ergaben sich aus den 17 Landungen von 6-7 Uhr und 19 Landungen von 21-22 Uhr.

Der gesamte Flugverkehr allein (Landungen und Starts) verursachte tagsüber (6-22 h) einen Mittelungspegel von 48.8 dB(A); dieser Wert ist in der Abbildung nicht eingetragen.


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