Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Feuerungskontrolle

Seite vorlesen

Öl-, Gasheizungen oder Holzfeuerungen müssen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man folgende obligatorische Kontrollarten:

  • Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Sie wird ausschliesslich durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur durchgeführt. Und stellt sicher, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden.
  • Die Routinekontrolle findet alle zwei Jahre statt und wird durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt. Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig. Beanstandete Feuerungen müssen innert 30 Tagen nachreguliert werden, so dass die Grenzwerte nach Luftreinhalteverordnung (LRV) wieder eingehalten werden.

Abnahme- und Routinekontrollen werden in der Regel durch die gleiche Person vorgenommen. Unsere FeuerungskontrolleurInnen arbeiten nach Stadtkreisen und besitzen eine entsprechende Ausbildung mit Eidgenössischem Fachausweis.


Ansprechpartner bei der Feuerungskontrolle

Name Vorname Telefon Direktwahl Einsatzgebiet
Fuchs Reto 044 412 28 51 Leiter
Vakant   044 412 28 52 Leiter / Stv.
Orschel Rolf 044 412 28 63 Datenverarbeitung
Gasser Marcel 044 412 28 96 Anlagen 350 kW - 1000 kW
Mangiaracina Nicolo 044 412 28 92 Kreis 2
Gregori René 044 412 28 80 Kreis 3
Milbrandt René 044 412 28 98 Kreis 4 / 5
Rüttimann
Jeannette 044 412 28 97 Kreis 6 und Holzfeuerungen ganzes Stadtgebiet
Stutz Barbara 044 412 28 53 Kreis 1
Seiler Franco 044 412 28 71 Kreis 7 Witikon/Hirslanden/Teil Hottingen/Fluntern
Stauffacher Urs 044 412 28 94 Kreis 8 und Teil Hottingen
Kessler Tony 044 412 28 74 Kreis 9
Mächler Jürg 044 412 28 54 Kreis 10
Brunko Werner 044 412 28 56 Kreis 11 Oerlikon/Seebach
Affoltern

Wie muss bei Öl- und Gasfeuerung die periodische Feuerungskontrolle (Art. 13 LRV) durchgeführt werde?

Empfehlung zur Messung der Abgase von Feuerungen für Heizöl "Extra leicht" oder Gas: Messempfehlungen Feuerungen, 1. Sept. 2005. Wie muss bei Öl- und Gasfeuerung die Periodische Feuerungskontrolle (Art. 13 LRV) durchgeführt werden?


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Abteilung Umwelt

Feuerungen
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 28 51
Telefon 044 412 28 03
Fax 044 361 10 07

Kontaktformular

Lageplan: Abteilung Umwelt, Walchestrasse  31

Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Stampfenbachplatz



Mehr zum Thema