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Öl- & Gasfeuerungen

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Rauchgasanalyse-Gerät für thermische Anlagen - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Rauchgasanalyse-Gerät für thermische Anlagen


Industrielle Prozesse und das Verbrennen fossiler Energieträger belasten die Atmosphäre. Es entstehen Abgase in zuvor unbekannt hoher Konzentration. Mit der stickoxidarmen Feuerungstechnik - der Low NOx-Technik - werden die Schadstoff- Emissionen gegenüber bisherigen Heizungsanlagen halbiert. Mit dem Verbrauch von Ökoöl schwefelarm mit gewährleistetem gebundenem Stickstoffgehalt, verbessert sich dieses Resultat nochmals.  Hauseigentümer, welche bereits auf diese Technologie umgestellt haben und Ökoöl verwenden, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Qualität unserer Atemluft.


Für Feuerungsanlagen gelten folgende Bedingungen

  • Konformitätserklärung

    Öl- und Gasfeuerungen nach Art. 20 LRV dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Konformität mit den Anforderungen nach Anhang 4 LRV nachgewiesen ist. Für jede in Verkehr gebrachte Feuerungsanlage muss der Hersteller oder Importeur eine Konformitätserklärung vorweisen können.

    • Lufthygienische Anforderungen
    Feuerungsanlagen müssen die in der Luftreinhalteverordnung (LRV) festgelegten Emissionsgrenzwerte einhalten.

    • Energetische Anforderungen
    Feuerungsanlagen müssen einen bestimmten Wirkungsgrad erreichen, d.h. die Abgasverluste (Wärmeanteil, der durch das Kamin verloren geht) dürfen die vorgeschriebenen Werte nicht überschreiten. Damit können fossile Brennstoffe eingespart werden. Weniger Brennstoffverbrauch bedeutet auch weniger Schadstoffe insbesondere weniger Kohlendioxid (CO2) in der Umwelt.

    • Sanierungsfristen
    Wenn die Grenzwerte für Stickoxid (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Russ oder Abgasverlust (qA) nicht eingehalten werden können, veranlasst der Feuerungskontrolleur eine Einregulierung der Anlage innert 30 Tagen durch die Servicefirma. Werden bei der Nachkontrolle die Grenzwerte immer noch überschritten, so verfügt die Gemeinde (Stadt) eine Sanierung der Anlage mit einer festgesetzten Frist.

    Voraussetzung für einen optimalen Betrieb ist, dass alle Komponenten des Heizsystems, d.h. Brenner, Kessel und Kamin, aufeinander abgestimmt sind und regelmässig gewartet werden. 

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    Weitere Informationen

    Kontakt

    Stadt Zürich
    Umwelt- und Gesundheitsschutz
    Abteilung Umwelt

    Feuerungen
    Walchestrasse 31
    Postfach 3251
    8021 Zürich
    Telefon 044 412 28 51
    Telefon 044 412 28 03
    Fax 044 361 10 07

    Kontaktformular

    Lageplan: Abteilung Umwelt, Walchestrasse  31

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