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Gastronomie
Düfte nach gebratenem Fisch oder Bratwurst und Holzkohlerauch stören im Wohn- und Schlafzimmer. Die Luftreinhalte-Verordnung bezweckt nicht nur den Schutz vor "schädlichen" sondern auch vor "lästigen" Einflüssen.
Die Luftreinhaltung bei gewerblichen Küchen und Gastwirtschaftsbetrieben orientiert sich nicht an messbaren Luftschadstoffen. Im Vordergrund steht der Schutz der Nachbarschaft vor unerwünschten und belästigenden Gerüchen.
Abluft von Gastwirtschaftsbetrieben
Die Abluft von Gastwirtschaftsbetrieben gibt oft Anlass zu lufthygienischen Beschwerden aus der Nachbarschaft. Nicht aufwendige Filter sind hier die Lösung. Die Ableitung belasteter Abluft von Kochstellen, Grills und aus Speise- und Lagerräumen ist durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Die bauliche und technische Vorsorge ist kostengünstiger als die nachträgliche Sanierung!
Für Neu- und Umbauprojekte gilt das Baubewilligungsverfahren. Nötigenfalls erfolgen ergänzende Auflagen. So ist belastete Abluft grundsätzlich über Dach, senkrecht nach oben und ungehindert, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 Metern pro Sekunde auszustossen.

