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Korrosionsschutz
Stahlkonstruktionen wie Brücken und Strommasten werden durch spezielle Beschichtungen vor Korrosion geschützt.
Die regelmässig erforderliche Erneuerung dieses Schutzes, insbesondere deren Abtrag, kann zu erheblichen Belastungen von Luft, Gewässern und Boden mit Schadstoffen (Blei, Zink, Chrom) führen.
Einhausung des Lettenwehrs 2002
Während früher diesen Gefahren kaum Beachtung geschenkt wurde, bestehen heute umfangreiche Vorsorgebestimmungen zur Begrenzung der Emissionen:
- Emissionen müssen grundsätzlich verhindert werden, auch bei kleinen Objekten, wie z.B. Balkongeländer.
- Stäube sind zurückzuhalten und schwermetallhaltige Rückstände sind als Sondermüll zu entsorgen.
Emissionserklärung für die Oberflächenbehandlung an Objekten im Freien
Gemäss Umweltschutzgesetz (Art. 46 Abs. 1) ist jedermann verpflichtet, den Behörden die für den Vollzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Meldepflicht für Korrosionsschutzarbeiten besteht für Objekte, deren Sanierungsfläche grösser als 50 m² ist.
Die Emissionserklärung gemäss Art. 12 der Luftreinhalte-Verordnung senden Sie bitte an nebenstehende Kontaktadresse:

