Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Bestimmungen zu Kaminbauhöhen

Seite vorlesen

Abgase, Dämpfe und Gerüche müssen möglichst nahe an der Quelle gefasst werden. Je nach Anlagenart müssen Abgase noch gereinigt werden. Sie müssen mittels Kamin über Dach abgeführt werden.


Mindesthöhen von Kamin über Dach

Kamine sollen in der unmittelbaren Umgebung eine genügende Abgasverdünnung gewährleisten. Minimale Kaminhöhen verhindern, dass Abgase in die Unterdruckzone von Gebäuden gelangen und lästig werden können. Sie sind also ein Selbst- und Nachbarschaftsschutz.

  • Die lufthygienisch nötige Kaminhöhe ist in der Regel höher als jene des Brandschutzes.
  • Höhere Kamine sind erforderlich, bei geringer Ausstoss-Geschwindigkeit oder bei ungünstigen baulichen sowie bei speziellen topografischen Verhältnissen.

Empfehlungen über Mindesthöhe von Kaminen über Dach

BAFU: Kamin-Empfehlungen

Die Kamin-Empfehlungen sind bindend im Kantons Zürich. Vorgeschrieben ist dies im Planungs- und Baugesetz.

Empfehlungen über die Mindesthöhen von Kaminen über Dach vom 15. Dezember 1989. Stand Mai 2001.

Baurechtliche Bewilligung

Der Neubau sowie die Abänderung von Kaminen bzw. Abgasanlagen bedarf vorgängig einer baurechtlichen Bewilligung.

Angaben zum Bewilligungsverfahren in der Stadt Zürich erteilt die/der zuständige KreisarchitektIn vom Amt für Baubewilligungen.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Abteilung Umwelt

Luftreinhaltung
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich


Ansprechpersonen

bei Grossfeuerungen:
Heinz Meier
044 412 28 95

bei Kleinfeuerungen:
Energietechnik & Bauhygiene

bei Industrie & Gewerbe:
Markus Dietschi
044 412 28 45