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Nachbarschaftsschutz

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Foto mit rauchenden Kaminen über der Stadt

Hohe Kamine vermeiden Belästigung durch Rauch und Gerüche

Der Nachbarschaftsschutz regelt, wie und wo belastete Abluft (Emissionen) erfasst, abgeleitet und freigesetzt wird.

Er gewährleistet durch bauliche, betriebliche und technische Vorschriften, dass Anwohnende vor Immissionen, Schädigung oder Belästigung, geschützt werden.


Grundsätze zum Nachbarschaftsschutz

Belastete Abluft ist zu erfassen und so an die Umwelt abzugeben, dass Anwohnerinnen und Anwohner weder geschädigt noch belästigt werden.


Abluftführung

Der Ausstoss der Abluft über Dach sorgt für eine genügende rasche Verdünnung der Schadstoffe oder Gerüche. Geltende Emissionsbegrenzungen sind dennoch einzuhalten. Die Kamin-Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wurden für Feuerungen entwickelt, gelten aber auch für belastete Abluft aus Industrie & Gewerbe. Sie werden bei lufthygienischen Beschwerden zur Beurteilung der Sachlage herangezogen.

Im Baubewilligungsverfahren werden sie vorsorglich angewandt. Auf diese Weise werden schädliche oder lästige Immissionen in der Nachbarschaft von vornherein vermieden.

Im Falle von lufthygienischen Beschwerden ist die Überprüfung der korrekten Abluftführung ein wesentlicher Teil unserer Abklärungen.


Rechtliche Grundlagen zur Abluftführung

Die LRV schreibt in Art. 6 vor:

  1. Belastete Abluft muss möglichst nahe am Ort ihrer Entstehung möglichst vollständig erfasst und so abgeleitet werden, dass keine übermässigen Immissionen entstehen. (Art. 6 Abs. 1 LRV)
  2. Belastete Abluft muss in der Regel durch Kamine oder Abluftkanäle über Dach ausgestossen werden. (Art. 6 Abs. 2 LRV)

Rechtliche Grundlagen

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