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Emissionskontrolle
Zuverlässig und präzis werden die Messwerte erhoben
Die gesetzlichen Grenzwerte für den Ausstoss von Luftschadstoffen werden in der Stadt Zürich regelmässig kontrolliert. Überschreitungen müssen behoben, nicht mehr gesetzeskonforme Anlagen müssen saniert werden.
Emissionsmessungen
Emissionsmessungen werden durchgeführt bei
- Öl- & Gasfeuerungen über 1 MW
- Holzfeuerungen über 70 kW
- stationären Verbrennungsmotoren
- Industrie & Gewerbe
Das Messteam des Fachbereiches Luftreinhaltung kontrolliert die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Dies erfolgt sowohl bei Neuanlagen (Abnahmekontrolle, Garantienachweis) als auch nach Ablauf festgelegter Fristen (Routinekontrollen).
Qualitätssicherung
Unser Emissions-Team ist im Besitz des eidg. Fachausweises für die Feuerungskontrolle. Messtechnik, Probenahme und Analytik werden laufend dem Stand der Technik angepasst. Ein im Vergleich mit anderen Messinstituten hoch bleibender Qualitätsstandard ist garantiert. Am Ringversuch 2011 der Luftunion erlangte das Team ein Zertifikat für fehlerfreies Messen. Feuerungen und andere Abluftanlagen sind mit einem genormten Messstutzen auszurüsten, damit Emissionsmessungen durchgeführt werden können.
Rechtsgrundlagen Emissionskontrolle
Die LRV schreibt im Art. 13 Emissionsmessungen und -kontrollen vor:
- Die Behörde überwacht die Einhaltung der
Emissionsbegrenzungen. Sie führt selber Emissionsmessungen oder
-kontrollen durch oder lässt solche durchführen.
- Die erste Messung oder Kontrolle soll wenn möglich innert drei, spätestens jedoch innert zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Anlage erfolgen.

