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VOC-Lenkungsabgabe
Flüchtige organische Verbindungen (engl. ‚volatile organic compounds’, VOC) belasten bei der Verdunstung unsere Luft. Sie fördern die Entstehung von bodennahem Ozon und die sekundäre Feinstaubbildung. Manche Verbindungen sind direkt gesundheitsschädlich oder gar krebserregend (Benzol).
VOC als Lösemittel
VOC werden auch als Lösemittel in Industrie, Gewerbe und Haushalten eingesetzt. Sie sind in verschiedenen Produkten enthalten, so etwa in Farben, Lacken, Reinigungs- und Pflegemitteln, Körperpflege- und Kosmetikprodukten, Do-it-yourself-Produkten, als Treibmittel in Spraydosen etc.
Lenkungsabgabe
Die Lenkungsabgabe verteuert lösemittelhaltige Produkte und soll als marktwirtschaftliches Umweltschutz-Instrument VOC-Freisetzungen weiter reduzieren.
Es sind nur ausgewählte VOC, welche in die Umwelt gelangen, kostenpflichtig. Weil das Entweichen in die Umwelt nur teilweise kontrollierbar ist, wird die Abgabe generell auf emissionsträchtigen, VOC-haltigen Stoffen und Produkten erhoben. Sie sind im Anhang 1 und 2 der VOC-Verordnung aufgeführt:
Damit sind diese VOC bzw. VOC-haltigen Produkte während ihres „Lebensweges“ mit der Abgabe belastet, bis sie eliminiert oder ausgeführt werden. Eine Befreiung oder Rückerstattungsanspruch kommt allenfalls zum Tragen, wenn nachgewiesen wird, dass die VOC nicht im Inland in die Umwelt gelangt sind.

