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Rechtliche Grundlagen
Die Luftreinhalte-Politik der Schweiz stützt sich auf verschiedene Grundlagen aller Rechtsetzungsstufen: Bundesverfassung, Umweltschutzgesetz, Verordnungen, Vollzugshilfen.
Entsprechend dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) muss die Luftbelastung gemäss dem Stand der Technik und der wirtschaftlichen Tragbarkeit so weit wie möglich gesenkt werden. Die Massnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffe müssen an der Quelle erfolgen (Emissionsbegrenzung).
Diese vorsorgliche Emissionsbegrenzung hat der Bund in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und in den Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge festgelegt.
Reicht die Vorsorgestufe nicht aus, um die Grenzwerte der Luftbelastung einzuhalten, müssen verschärfte Emissionsbegrenzungen angeordnet werden. Sind mehrere Quellen oder eine Verkehrsanlage beteiligt, erstellt die zuständige Behörde einen Massnahmenplan.
Umweltschutzgesetz (USG)
Das eidgenössische Umweltschutzgesetz verpflichtet, Menschen, Tiere, Pflanzen, und ihre Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Luftverschmutzung zu schützen.
Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Die Bestimmungen zur Luftreinhaltung aus dem Umweltschutzgesetz sind in der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung konkretisiert.
Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Die LRV enthält unter anderem anlagen- und stoffbezogene Emissionsgrenzwerte.
In der LRV sind zudem die Immissionsgrenzwerte für Schadstoffe festgelegt:
VOC-Lenkungsabgabe (VOCV)
Die eidgenössische VOC-Verordnung enthält Lenkungsmassnahmen für den Verbrauch von Lösemitteln.
SMOG-Verordnung des Kantons Zürich
In der kantonalen SMOG-Verordnung sind temporäre Massnahmen bei ausserordentlich hohen PM10- und Ozon-Belastungen festgelegt.
Kanton Zürich: SMOG-Verordnung
Besondere Bauverordnung des Kantons Zürich (BBV I)
Die Besondere Bauverordnung BBV I enthält im Teil V und im Anhang Anforderungen zur technischen Ausrüstung für Feuerungsanlagen und Kamine.
Kanton Zürich: Besondere Bauverordnung (BBV I)
Massnahmenplan Luftreinhaltung des Kantons Zürich
Der kantonale Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 dess Kantons Zürich umfasst Massnahmen zur Senkung des Luftschadstoff-Ausstosses bei Feuerungen, Verkehr, Industrie & Gewerbe und Landwirtschaft.

