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Holzöfen in Gartenhäuschen
Rauch aus mehr schlecht als recht betriebenen "Hüttenheizungen" – ein Problem in der Nähe von Wohnzonen.
Alte Holzöfen in Nebenbauten, fest stehenden Wohnwagen und dergleichen tragen erheblich zur lokalen Feinstaub- und Geruchsbelastung bei.
Oft verschlechtern sie die Luft in nahen Wohngebieten.
Zu ihnen gehören auch die illegalen Holzöfen in Gartenhäuschen.
Dreckschleudern in grüner Idylle
Baracken, Wohnwagen oder Gartenhäuschen werden oft mit ausrangierten und schlecht betriebenen Kanonenöfen beheizt. Ihr Rauch verlässt den Kamin nur wenige Meter über dem Boden. Er erhöht bei entsprechender Wind- und Wetterlage die Feinstaubkonzentration in der Umgebung erheblich. Zudem führt er zu penetranten Belästigungen in nahen Wohngebieten.
Im Gegensatz zu Gartencheminées sind diese Öfen oft über Stunden oder Tage im Einsatz.
Sie tragen in ihrer Gesamtheit auch grossräumig zur Verschlechterung der Luftqualität bei. Werden sie verbotenerweise zusätzlich zur Abfallverbrennung missbraucht (Altholz aus Erneuerungen, Verpackungen etc.), so wird ihr Rauch noch gesundheitsschädlicher.
Rechtliche Situation
In der Stadt Zürich sind Gartenhäuschen grundsätzlich keine Wohnunterkünfte und dürfen weder beheizt noch wärmetechnisch isoliert werden. Auskünfte hierüber erteilt Grün Stadt Zürich. Insbesondere sind Holzöfen innerhalb und ausserhalb von Gartenhäusern nicht erlaubt.
Der Massnahmenplan Luftreinhaltung 2011 der Stadt Zürich sieht eine beschleunigte Elimination der Öfen in Gartenhäuschen vor. (Massnahme FE10)
Informationen zu Öfen in Familiengärten:

