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Offene Feuer
Forst-, Feld- und Gartenfeuer setzen unnötig Feinstaub frei.
Offene Feuer sorgen je nach Situation für Geselligkeit und Harmonie oder für Ärger und Zwietracht. Sie sind für Entsorgung von pflanzlichen Abfällen ungeeignet und belasten unsere Luft unnötig mit Feinstaub.
Grüngut-Verbrennung
In vielen Fällen dient das Feuer der Entsorgung von Grüngut (Baum- Strauchschnitt etc.). Dabei wird unnötig Feinstaub freigesetzt, vor Allem wenn feuchtes Material verbrannt wird. In Hobbygärten wird diese Art der Entsorgung gelegentlich noch angetroffen. Obwohl, der richtige Entsorgungsweg bietet sich an.
Auch Forstfeuer sind nicht mehr zeitgemäss. Und sie sind in den Wäldern der Stadt Zürich weitgehend verschwunden.
- Auf dem Gebiet des Kantons Zürich ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen in den Monaten November bis Februar untersagt. Kanton Zürich: Feuer im Freien sind in den Wintermonaten nicht erlaubt
- Zusätzlich sieht die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich (APV) ein ganzjähriges Verbot für Grünabfallverbrennung in Wohngebieten vor. Art. 25 APV
- Forstfeuer sind in den Wäldern der Stadt Zürich bewilligungspflichtig.

