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Elektrosmog

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Die Hauptquellen nichtionisierender Strahlung (NIS) sind Mobilfunk-, Fernseh- und Radioantennen sowie Starkstromleitungen. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sind auf dem gesamten Stadtgebiet eingehalten. Geprüft wird die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und durch regelmässige Stichprobenmessungen bei bestehenden Anlagen.


Anzahl Baubewilligungen für neue Mobilfunkstandorte - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Rechtskräftige Baubemühungen für neue Mobilfunkstandorte


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