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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

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Für Bauten und Anlagen, die die Umwelt erheblich belasten können, schreibt das Umweltschutzgesetz des Bundes (USG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Die Beurteilung UVP-pflichtiger Projekte auf Zürcher Stadtgebiet wird von der Umweltschutzfachstelle koordiniert.


Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Lassen sich die Umweltbelastungen jedoch bereits auf Stufe der Planfestsetzung umfassend beurteilen, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung bereits auf dieser Stufe durchgeführt (Sondernutzungsplanungen, insbesondere Gestaltungspläne).


Umweltverträglichkeitsprüfung: Merkblatt

Umweltverträglichkeitsprüfung - Merkblatt für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller

  • Handbuch UVP 
    (Bundesamt für Umwelt: Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen)


Koordinierte Stellungnahme

Bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit arbeitet die Umweltschutzfachstelle mit den unten aufgeführten städtischen und kantonalen Fachstellen zusammen. Sie leitet ihre Stellungnahme in Form eines Antrags an die für den Entscheid zuständige Behörde weiter. Im Baubewilligungsverfahren ist dies die Baubewilligungsbehörde und bei Sondernutzungsplanungen der Gemeinderat.


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Weitere Informationen

Mehr zum Thema

Die Umweltschutzfachstelle des Bundes (BAFU) beurteilt Berichte über die Anlagen, für welche die Bundesbehörden zuständig sind.

Die kantonalen Umweltschutzfachstellen beurteilen jene, über welche eine kantonale Behörde entscheidet.

Gesetzliche Bestimmungen finden Sie im
Umweltschutzgesetz (USG) des Bundes.

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Umweltschutzfachstelle

Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 43 31
Fax 044 362 44 49