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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Für Bauten und Anlagen, die die Umwelt erheblich belasten können, schreibt das Umweltschutzgesetz des Bundes (USG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Die Beurteilung UVP-pflichtiger Projekte auf Zürcher Stadtgebiet wird von der Umweltschutzfachstelle koordiniert.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Lassen sich die Umweltbelastungen jedoch bereits auf Stufe der Planfestsetzung umfassend beurteilen, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung bereits auf dieser Stufe durchgeführt (Sondernutzungsplanungen, insbesondere Gestaltungspläne).
Umweltverträglichkeitsprüfung: Merkblatt
Umweltverträglichkeitsprüfung - Merkblatt für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
- Handbuch UVP
(Bundesamt für Umwelt: Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen)
Koordinierte Stellungnahme
Bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit arbeitet die Umweltschutzfachstelle mit den unten aufgeführten städtischen und kantonalen Fachstellen zusammen. Sie leitet ihre Stellungnahme in Form eines Antrags an die für den Entscheid zuständige Behörde weiter. Im Baubewilligungsverfahren ist dies die Baubewilligungsbehörde und bei Sondernutzungsplanungen der Gemeinderat.
In die UVP involvierte städtische Stellen
- Amt für Baubewilligungen
- Amt für Städtebau, Richtplanung
- Energiebeauftragter
- Entsorgung und Recycling Zürich, Entwässerung
- Grün Stadt Zürich, Bauberatung
- Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich, Fachbereich Luft
- Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich, Fachbereich Lärm
- Dienstabteilung Verkehr
- Tiefbauamt, Mobilität

