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Dokumente
Formular Reklamegesuch
Gemäss Paragraf 309 lit. m des kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Art. 1 der städtischen Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund (VARöG) bedürfen das Anbringen von neuen sowie die Abänderung von bestehenden der Aussenwerbung dienenden Reklameanlagen vorgängig einer Bewilligung.
Gebühren Reklame
Eine Zusammenstellung der Benutzungs- und Bewilligungsgebühren sowie administrativer Kosten für Reklamevorrichtungen gemäss den Richtlinien für die Gebühren des Reklamewesens der Stadt Zürich.
Gebührenordnung für das Reklamewesen (Stadtratsbeschluss vom 11. November 2009)

