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Öffentliche Ausschreibungen
Während der öffentlichen Publikation muss das Bauvorhaben grundsätzlich ausgesteckt sein.
Zur Einsichtnahme in die Projektpläne während der Ausschreibung ist jede Person berechtigt.
Ausschreibung von Bauprojekten (Publikationen)
Nach aussen relevant in Erscheinung tretende Bauvorhaben sowie Bau- und Nutzungsvorhaben, die auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben können, werden im kantonalen Amtsblatt (am Freitag) und im Tagblatt der Stadt Zürich (am Mittwoch) publiziert.
Auf das Datum der Publikation hin wird das Bauvorhaben vor Ort ausgesteckt. Die Aussteckung zeigt das ungefähre Ausmass und Volumen eines Neubauvorhabens oder wesentliche Elemente eines Umbauvorhabens.
Ausschreibung im Internet
Tipp: Im Inserateteil der aktuelle Ausgabe im Suchfeld "8000" eingeben.
Es können auch ältere Ausschreibungen eingesehen werden (bis 3 Monate zurück).
Einsichtnahme in die Pläne
Während der Dauer von 20 Tagen kann jedes ausgeschriebene Bauvorhaben bei der Planauflage/Archiv des Amtes für Baubewilligungen von allen unentgeltlich eingesehen werden.
Interessenwahrung:
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) beim Amt für Baubewilligungen, Postfach, 8021 Zürich, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG).
Für den Bauentscheid wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Umfang abhängig ist. Die Zustellung erfolgt per Nachnahme. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).

