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Baufreigabe & Baubeginn
Der Baubeginn darf erst nach Erledigung aller Vorbedingungen erfolgen. Verhängte Baustopps führen in der Regel zu hohen Mehrkosten.
Baufreigabe
Nach Erhalt der Baubewilligung sind alle gestellten Bedingungen vor Baubeginn zu erfüllen. Erst wenn diese erfüllt worden sind und der Bauentscheid rechtskräftig ist, kann die Baufreigabe durch den zuständigen Kreisarchitekten / die zuständige Kreisarchitektin erteilt werden (schriftlich oder mündlich).
Der Bauentscheid ist rechtskräftig, wenn innert 30 Tagen ab dem Zustellungsdatum kein Rekurs gegen den Bauentscheid bei der jeweiligen Gerichtsinstanz ergriffen worden ist.
Baubeginn
Für das Einrichten der Baustelleninstallation und die Bauzufahrt ist spätestens vier Wochen vor geplantem Baubeginn mit den im Bauentscheid aufgeführten Amtsstellen in Kontakt zu treten.

