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Grosse Bauvorhaben
Neubauten, Auskernungen, grössere Umbauten oder Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfungen haben in der Regel eine Bewilligungsdauer von maximal vier Monaten nach Abschluss der dreiwöchigen Vorprüfung.
Über grössere Bauvorhaben, wie
- Neubauten,
- neubauähnliche Umbauten sowie
- umfangreiche Umbauten
wird in der Regel innert vier Monaten ab Vorprüfung (bis drei Wochen) entschieden (§ 319 Planungs- und Baugesetz).
Für die Behandlung von Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung oder bei Mitwirkung von Bundesstellen ist mit einer längeren Bewilligungsdauer zu rechnen.

