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Grosse Bauvorhaben

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Baustelle für ein grosses Bauvorhaben

Neubauten, Auskernungen, grössere Umbauten oder Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfungen haben in der Regel eine Bewilligungsdauer von maximal vier Monaten nach Abschluss der dreiwöchigen Vorprüfung.


Über grössere Bauvorhaben, wie

  • Neubauten,
  • neubauähnliche Umbauten sowie
  • umfangreiche Umbauten

wird in der Regel innert vier Monaten ab Vorprüfung (bis drei Wochen) entschieden (§ 319 Planungs- und Baugesetz).

Für die Behandlung von Bauvorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung oder bei Mitwirkung von Bundesstellen ist mit einer längeren Bewilligungsdauer zu rechnen.


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