Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Kleinere Bauvorhaben
An- und Umbauten, Nutzungsänderungen, Dachausbauten, Mobilfunkantennen oder Aussenwirtschaften haben in der Regel eine Bewilligungsdauer von maximal zwei Monaten nach Abschluss der dreiwöchigen Vorprüfung.
Über kleinere Bauvorhaben, wie
- Dachgeschossausbauten,
- Umbauten,
- Nutzungsänderungen mit Relevanz gegenüber Dritten,
kann in der Regel innert zwei Monaten ab Vorprüfung (bis drei Wochen) entschieden werden (§ 319 Planungs- und Baugesetz).
Wenn Dritte und der Heimatschutz nicht betroffen sind, kann mit einer Verfahrensdauer von einem Monat bis zum Entscheid gerechnet werden.

