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Benutzung öffentlicher Grund
Die Benutzung des öffentlichen Grundes (inkl. Luftraum) erfordert zusätzliche Bewilligungen.
Bei dauernder Benutzung des öffentlichen Grundes ist mit der Baueingabe die Zustimmung des Tiefbauamtes sowie ein Konzessionsgesuch einzureichen.
Längerfristige Benutzung des öffentlichen Grundes
(d.h. länger als ein Monat)
Für Bauvorhaben, die den
öffentlichen Grund tangieren, ist mit der Baueingabe eine Zustimmung des
Tiefbauamts (Abteilung Konzessionen) bzw. von Grün Stadt Zürich sowie ein
Konzessionsgesuch einzureichen.
Bauinstallationen und kurzfristige Benutzung des
öffentlichen Grundes
(d.h. einmalig,
weniger als ein Monat)
Für die Benutzung des öffentlichen Grundes ist
eine Bewilligung der Stadtpolizei, Kommissariat Polizeibewilligungen, notwendig.

