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Benutzung öffentlicher Grund

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Bauinstallation mit Gerüst auf Trottoir

Die Benutzung des öffentlichen Grundes (inkl. Luftraum) erfordert zusätzliche Bewilligungen.
Bei dauernder Benutzung des öffentlichen Grundes ist mit der Baueingabe die Zustimmung des Tiefbauamtes sowie ein Konzessionsgesuch einzureichen.


Längerfristige Benutzung des öffentlichen Grundes
(d.h. länger als ein Monat)

Für Bauvorhaben, die den öffentlichen Grund tangieren, ist mit der Baueingabe eine Zustimmung des Tiefbauamts (Abteilung Konzessionen) bzw. von Grün Stadt Zürich sowie ein Konzessionsgesuch einzureichen.

Bauinstallationen und kurzfristige Benutzung des öffentlichen Grundes
(d.h. einmalig, weniger als ein Monat)

Für die Benutzung des öffentlichen Grundes ist eine Bewilligung der Stadtpolizei, Kommissariat Polizeibewilligungen, notwendig.


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