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Architektur & Städtebau
Im Baubewilligungsverfahren ist das Amt für Städtebau eine der vernehmlassenden Stellen betreffend gestalterische Einordnung. In Hinblick auf die spätere Aufgabe der Begutachtung helfen wir bei der Suche nach architektonisch guten Lösungen. Bei Projekten im öffentlichen Raum berät das Amt für Städtebau zudem verwaltungsintern.
Die Mitarbeitenden der Gebiete Nord, Ost, Süd und West machen auf wichtige ergänzende Unterlagen aufmerksam. Sie weisen auf mögliche Hemmnisse im Bewilligungsverfahren hin und unterstützen bei der Durchführung von Wettbewerben oder Studienaufträgen.
Die Fachstellenleiterin Architektur und öffentlicher Raum gewährleistet eine übergeordnete Gesamtbetrachtung zur Qualitätssicherung über die ganze Stadt. Sie ist ausserdem für die Geschäfte des Baukollegiums zuständig, einer ständigen Kommission, die den Stadtrat und die Baubewilligungsbehörde berät.
Ansprechpersonen Architektur nach Stadtkreis
Termine nach telefonischer Vereinbarung.


