Für Bauherrschaften
Wahrung der Rechte der Bauherrschaft
Grundsätzlich gilt:
Rekurs nur unter Einhaltung der Frist.
Gegen einen Bauentscheid kann
grundsätzlich innert 30 Tagen ab Zustellung des Bauentscheids Rekurs
eingereicht werden. Wenn in dieser Frist kein Rekurs eingereicht wurde, ist der Bauentscheid rechtskräftig.
Wie Sie Ihre Interessen wahrnehmen können, finden sie hier: