Navigation - Hochbaudepartement




Für Bauherrschaften

Seite vorlesen

Sind Sie mit Ihrem Bauentscheid nicht zufrieden, können Sie dagegen einen Rekurs einreichen.


Bauherrschaften können gegen den Bauentscheid als Ganzes oder gegen einzelne Auflagen  bzw. Bedingungen Rekurs einlegen (vgl. Rechtsmittelbelehrung im Bauentscheid).


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen