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Für betroffene Dritte

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Mann mit Kind die Bautätigkeit beobachten

Zur Wahrung Ihrer Nachbarrechte darf die Ausschreibung des Bauvorhabens nicht verpasst werden.


Der Bauentscheid ist innerhalb der 20 Tage dauernden Ausschreibung schriftlich zu bestellen.

Das entsprechende Formular kann bei der Planeinsicht in der Planauflage ausgefüllt werden oder vom Internet heruntergeladen werden.
Formular "Zustellung des baurechtlichen Entscheides"
 
Die vom Bauvorhaben betroffenen Personen oder Institutionen können bei rechtzeitiger Bauentscheidsbestellung grundsätzlich einen Rekurs erheben. Die Legitimation wird durch die jeweilige Rechtsmittelinstanz festgestellt.


Interessenwahrung:
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) beim Amt für Baubewilligungen, Postfach, 8021 Zürich, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). 
Für den Bauentscheid wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Umfang abhängig ist. Die Zustellung erfolgt per Nachnahme. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).


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