Verkaufen
Verkauf von Speisen und Getränken
Der Verkauf von Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle benötigt eine Bewilligung bzw. ein Patent. Für das Führen eines Gastwirtschaftsbetriebes über eine längere Zeit (in der Regel 1 Monat bzw. wiederkehrend) ist zudem eine baurechtliche Bewilligung nötig.
Hier finden Sie Begriffsdefinitionen und Information über Zuständigkeiten und einzuholende Bewilligungen und Patente im Gastwirtschaftsbereich.