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Veranstalten

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Privatanlässe und kommerzielle Veranstaltungen oder Festveranstaltungen bei denen Sie verkaufen, herstellen, verschenken, sammeln, informieren, werben, demonstrieren, feiern, festen usw. fallen unter den Begriff «veranstalten»


Eine private Veranstaltung ist nur für einen beschränkten Personenkreis bzw. eine geschlossene Gesellschaft zugänglich.

  • es ist möglich Waren, Speisen und Getränke zu verkaufen
  • es darf keine externe Werbung gemacht werden
  • auf öffentlichem Grund ist für dessen Benützung eine Bewilligung erforderlich

Eine öffentliche Veranstaltung ist der Allgemeinheit zugänglich. (kommerzielle oder politische Veranstaltungen bzw. Festveranstaltungen)
  • es werden Dienstleistungen, Waren, Speisen und Getränke verkauft
  • es werden häufig Fahrnisbauten wie Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte oder Stände aufgestellt
  • es dürfen Werbung, Inserate und dgl. gemacht werden


Merkblatt Veranstalten

Detaillierte Informationen:

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