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Verkaufen
Tätigkeiten, bei welchen Speisen und Getränke gegen Entgelt im Strassenverkauf und ab Verkaufswagen/-stand, Kiosk oder Verkaufsladen ohne weitere Dienstleistungen wie Steh- oder Sitzgelegenheiten mit Konsumationsmöglichkeiten an Dritte abgegeben werden fallen unter den Begriff «verkaufen».
Patente bzw. Bewilligungen sind notwendig:
- wenn Sie alkoholhaltige Getränke verkaufen, ist nach den Bestimmungen des kantonalen Gastgewerbegesetzes eine Patenterteilung erforderlich.
- für den Zeitweisen, öffentlichen Verkauf von Waren ist zudem eine eidgenössische Reisendengewerbebewilligung erforderlich

