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Wirten
Tätigkeiten, bei welchen Speisen und Getränke angeboten und an Ort konsumiert werden, fallen unter den Begriff «wirten».
Die Konsumation erfolgt in Gastwirtschaftsbetrieben mit Steh- oder Sitzgelegenheiten. Speisen können an Ort oder ausserhalb zubereitet und angeliefert werden.
- es ist in der Regel eine Patenterteilung durch das Kommissariat Polizeibewilligungen, Fachgruppe Wirtschaft, erforderlich
- von der Patentpflicht ausgenommen sind u. a. alkoholfreie Kleinbetriebe mit bis zu 10 Steh- und Sitzplätzen sowie nicht allgemein zugängliche Gastwirtschaftsbetriebe wie z. B. Vereinslokale, Personalrestaurants, Mensen und dgl.

