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Entwicklungskonzept
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Entwicklungszenario Manegg im Stadtmodell
Im Jahr 2000 startete die Stadt Zürich zusammen mit den GrundeigentümerInnen die kooperative Entwicklungsplanung Manegg. Gemeinsames Ziel ist die qualitätsvolle und nachhaltige Umstrukturierung des ehemaligen Industriegebiets.
Unter Mitwirkung von drei Planungsteams und verschiedenen FachexpertInnen wurden anhand von Testentwürfen die Bandbreite der Entwicklungsmöglichkeiten ausgelotet und die Grundsätze für die zukünftige Gebietsentwicklung der Manegg erarbeitet.
Planungsrechtliche Umsetzung
Auf Basis der Resultate der kooperativen Entwicklungsplanung wurde die Manegg 2006 von der Industriezone mit Dienstleistungsnutzungen (IHD) neu der fünfgeschossigen Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht zugewiesen.
Der Gestaltungsplan Manegg mit Umweltverträglichkeitsprüfung regelt die wichtigsten Eckwerte zu Ausnützung, Nutzweisen, Freiraum und Verkehr. Nach der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich setzte der Stadrat den Gestaltungsplan im März 2011 fest. Für bestimmte Gebiete und für Wohnnutzungen ist ein ergänzender Gestaltungsplan erforderlich.
Die Groberschliessung wird über die Sanierung der Allmendstrasse sichergestellt. Zur Regelung der Feinerschliessung wurde ein Quartierplan ausgearbeitet.
Grundsätze für die Gebietsentwicklung
Die Grundsätze für die Gebietsentwicklung werden sowohl von der Stadt Zürich wie auch von den GrundeigentümerInnen anerkannt und mitgetragen und bilden die Basis für die planungsrechtliche Umsetzung sowie die darauf folgenden Bauprojekte. Stadt und Private setzen sich für eine nachhaltige Entwicklung von hoher städtebaulicher Qualität ein.
Vorschriften zum Privaten Gestaltungsplan Manegg (Amtliche Sammlung)

